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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 30/08

Gesetze: UStG 1993 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 14, BGB § 242

Identität von Rechnungsaussteller und Leistenden als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

kein Gutglaubensschutz hinsichtlich des Vorsteuerabzugs

Leitsatz

1. Erschöpft sich die Tätigkeit einer die Rechnung – über die Lieferung von zwei LKW – ausstellenden GmbH in der Beantragung von Fahrzeugpapieren und die Erteilung von Rechnungen, scheidet ein Vorsteuerabzug aus den LKW-Rechnungen mangels Leistungserbringung durch den Rechnungsaussteller aus.

2. Ein Gutglaubensschutz besteht hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen über den Vorsteuerabzug nicht. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG 1993 sieht einen Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-60032

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 12.10.2009 - 1 K 30/08

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