Elektrisch funktionierende, in einer Vielzahl von Bereichen und Geräten, z. B. in der Medizintechnik, in Flugsimulatoren,
Industrierobotern und auch in Parkscheinautomaten einsetzbare, mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven
Bauelementen bestückte, nicht über einen Arbeitsspeicher, sondern nur über einen Flashspeicher mit einer Speicherkapazität
von 2 MByte verfügende „Computer on Modules” im ETX-Standard (Embedded Technology eXtended) mit einem sog. Feature Connector,
vier ETX-Schnittstellenanschlüssen und einem Stecksockel für ein DDR-SDRAM-Speichermodul, die die Aufgabe haben, das System,
in das sie eingebettet sind, zu steuern, zu regeln oder zu überwachen, sind in die Unterposition 8543 7090 KN in der Fassung
der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87
des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl EG Nr. L 286/1 vom )
einzureihen „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen – universell
verwendbares Embedded Computer Modul”).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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