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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 24 | Bilanzierung: Teilwertabschreibung auf Aktien des Anlagevermögens

Das FG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, wann eine Wertminderung bei Aktien im betrieblichen Anlagevermögen „voraussichtlich dauernd” i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist und zu einer gewinnmindernden Teilwertabschreibung berechtigt. Der BFH wird nun den Umfang der Bandbreite im Rahmen einer Teilwertabschreibung definieren müssen.

Eine Teilwertabschreibung auf Aktien des betrieblichen Anlagevermögens ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster zulässig, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag um mehr als 20 % unter den Anschaffungskosten der Aktie liegt. Gleiches gilt, wenn der Börsenkurs an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen die Anschaffungskosten jeweils um mehr als 10 % unterschreitet. Die Richter aus Westfalen widersprechen damit der Auffassung der Finanzverwaltung.

Der Bundesfinanzhof hatte im September 2007 ausdrücklich offen gelassen: Ist eine Teilwertabschreibung bei Aktien des Anlagevermögens bei jedem Absinken eines Börsenkurses vorzunehmen? Oder sind Wertminderungen innerhalb einer gewissen Bandbreite aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Bilanzstetigkeit nur als vorübergehende Wertschwankungen anzusehen?

Die Finanzverwaltung h...

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