Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 08 | Abfindungen: Rückwirkende Anwendung der Fünftelregelung

Die Finanzverwaltung hat klargestellt, dass in allen noch offenen gleichgelagerten Fällen im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen und zur Einführung der sog. Fünftelregelung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 zu verfahren ist.

Kommen wir zur letzten Verwaltungsanweisung für diesen Monat: Dem Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Wegfall des halben Steuersatzes für Abfindungen.

Bis Ende 1998 wurden Abfindungen und andere außerordentliche Einkünfte lediglich mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz besteuert. Durch das am verkündete Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 kam es rückwirkend ab Jahresanfang 1999 auch hier zu einer Verschärfung: Es gibt zwar immer noch eine Tarifbegünstigung. An die Stelle des halben durchschnittlichen Steuersatzes trat aber die so genannte Fünftelregelung. Wie Sie wissen, ist diese Methode für den Steuerpflichtigen fast immer ungünstiger.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts führt die Neuregelung bei zwei Fallgestaltungen zu einer unzulässige...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil