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FG Köln 03.11.2010 4 K 4262/08, NWB 4/2011 S. 261

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.

Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Waren an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördert wurden und der Warenerwerb dort den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt, ist diese innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 1 Satz 1 UStG) auch dann steuerbefreit, wenn der Abnehmer nicht über eine USt-IdNr. verfügt. Dies entschied das FG Köln in seinem Urteil v. 3. 11. 2010. Das Gericht hatte über die Klage eines Maschinenhändlers zu entscheiden, der eine spanische Firma belieferte, noch bevor sie im Besitz einer USt-IdNr. war. Das Finanzamt gewährte die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen erst ab dem Zeitpunkt der Erteilung der USt-IdNr., obwohl die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung unstreitig von Beginn an vorlagen. Das FG Köln gab der hiergegen gerichteten K...BStBl 2009 II S. 57

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