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OLG 22.06.2010 2 W 42/10, NWB 4/2011 S. 264

Handelsrecht | Eintragung als Idealverein trotz wirtschaftlichen Nebenzwecks

Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit ist für einen Verein nur dann nicht eintragungsschädlich, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird. Vor diesem Hintergrund ist der Zweck eines Vereins nicht schon deshalb auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, weil er seiner Satzung zufolge Richtlinien für die zusätzliche Altersversorgung der Mitarbeiter seiner Mitglieder erstellen und geeignete Einrichtungen für die praktische Durchführung dadurch schaffen will, dass er mit einem kooperierenden Versicherungsunternehmen Rahmenverträge abschließt.

Anmerkung:

Der Grund dafür, dass ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck gerichtet ist (§ 21 BGB), seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangt, während ein Ver...

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