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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6162/07 EFG 2011 S. 729 Nr. 8

Gesetze: GewStG a.F. § 9 Nr. 1 S. 5 GewStG a.F. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG a.F. § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG n.F. § 3 Nr. 1 EStG§ 15 Abs. 2 EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 SpielbankV § 6 Abs. 1Spielbankgesetz § 2 Abs. 5Gaststättengesetz § 2

Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Grundstücksverpachtung an auch einen Barbetrieb betreibende öffentliche Spielbank

Leitsatz

Werden die von einer öffentlichen Spielbank gemieteten Flächen, an der ein mittelbar beteiligter Gesellschafter der vermietenden GmbH & Co. KG beteiligt ist, teilweise zum Betreiben einer Bar, an der auch kleine, dem Spielbankambiente angepasste Snacks gereicht werden, unterverpachtet, ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 und 3 GewStG nach S. 5 vollumfänglich nicht zu gewähren, weil die aus dem Barbetrieb erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen, nach dem sie nicht mit der Spielbankabgabe abgegolten sind. Dies gilt auch für das Betreiben eines – vom Gaststättenbegriff mitumfassten – reinen Barbetriebes.

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 8 Nr. 16
DStRE 2011 S. 818 Nr. 13
EFG 2011 S. 729 Nr. 8
RAAAD-59615

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.11.2010 - 6 K 6162/07

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