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StuB Nr. 1 vom Seite 11

Der Komponentenansatz als teilweiser Ersatz für die Abschaffung der Aufwandsrückstellung durch BilMoG

Anmerkungen zu IDW RH HFA 1.016

WP/StB Bernd Keller und Erich Gütlbauer
Kernaussagen
  • Nach dem Komponentenansatz wird ein abnutzbarer Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens gedanklich in seine wesentlichen Komponenten unterschiedlicher Nutzungsdauer zerlegt.

  • Im Vergleich zu den IFRS beschränkt sich die Anwendbarkeit des Komponentenansatzes im HGB auf physisch separierbare Komponenten.

  • Bei der Anwendung des Komponentenansatzes treten neue Ermessensspielräume auf. Probleme können beispielsweise bei der Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die einzelnen Komponenten oder der Schätzung deren Nutzungsdauer auftreten.

Der folgende Beitrag stellt den Komponentenansatz nach den Regelungen des IDW RH HFA 1.016 dar. Der Komponentenansatz wird als möglicher teilweiser Ausgleich für die Abschaffung des Wahlrechts zum Ansatz von Aufwandsrückstellungen durch das BilMoG gesehen.

Lüdenbach, Komponentenabschreibung von Sachanlagen, NWB DAAAD-52865

I. Änderungen durch das BilMoG

Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es, das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den IFRS vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln, ohne die Eckp...

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