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StuB Nr. 1 vom Seite 29

Steuervereinfachungsgesetz 2011

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vorgelegt. Danach soll u. a. auch der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten neu in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG-E geregelt werden. Damit soll die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten (siehe § 9c EStG) entfallen. Der Gesetzgeber verbindet hiermit auch das Ziel, die Anlage Kind der Einkommensteuererklärung um eine Seite zu reduzieren.

Praxishinweis

Das Ziel einer Steuervereinfachung ist nichts Neues. Wie das Beispiel der Abgeltungsteuer zeigt, ist das vermeintlich einfache in einem komplexen Umfeld nicht einfach regelbar. So auch das Beispiel der Kinderbetreuungskosten. Zwar soll künftig eine Seite der Anlage Kind entfallen. Als Ausgleich dafür muss sich der Steuerbürger erstmals in der Einkommensteuer-Erklärung 2010 wieder mit einer zusätzlichen Anlage AV auseinandersetzen. Diese wurde neu aufgelegt, weil die Anlage Vorsorgeaufwand durch die Neuregelungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung gänzlich neu gestaltet wurde.

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