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BFH 16.09.2010 V R 57/09, StuB 1/2011 S. 39

Einkommensteuer | Keine Durchbrechung der Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen europäisches Recht

Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar. Das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO regelt die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Anspüche abschließend. Nach den Vorgaben des Unionsrechts muss das steuerrechtliche Verfahrensrecht auch keine weitergehenden Korrekturmöglichkeiten für Steuerbescheide vorsehen (Bestätigung des NWB AAAAC-37748, BFHE 216 S. 357, BStBl 2007 II S. 436; Bezug: § 110, § 155, § 172, § 355 AO).

Praxishinweise

Wenn also nach nationalen deutschen Korrekturvorschriften eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids nicht mehr möglich ist, muss das der Stpfl. auch dann hinnehmen, wenn der deutsche Gesetz...

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