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BFH 27.09.2010 II B 164/09, StuB 1/2011 S. 39

Digitaler Datenzugriff des Finanzamts bei einer Betriebsprüfung bei einer Bank

Die Rechtsprechungsgrundsätze zur Frage, welche Einschränkungen sich zum Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten ergeben, gelten auch für einen digitalen Datenzugriff der Finanzbehörde bei einer Bank (Bezug: § 30a Abs. 3 Satz 1, § 147, § 154 Abs. 2, § 194 AO).

Praxishinweise

§ 30a Abs. 3 Satz 1 AO schränkt nach der BFH-Rechtsprechung die Überprüfung nur solcher Konten ein, bei denen eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 AO durchgeführt wurde (sog. kundenbezogene Konten). Die Finanzverwaltung darf dagegen sämtliche nicht legitimationsgeprüfte Konten prüfen, selbst wenn sie wie z. B. Dispositionshilfskonten Kenntnisse über nicht anonymisierte Gegenbuchungen zu Geschäftsvorfällen auf legitimationsgeprüften Kundenkonten i. S. des § 154 Abs. 2 AO vermitteln. Eine „Sperrwirkung” entfaltet § 30a Abs. 3 Satz 2 AO bei solchen Konten erst und n...

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