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StuB 1/2011 S. 36

Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitszimmer: BMF regelt verfahrensrechtliche Umsetzung der Neuregelung

Das BMF regelt in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, wie die durch das Jahressteuergesetz 2010 vorgenommene Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfahrensrechtlich umzusetzen ist ( IV A 3 – S 0338/07/10010-03).

Hintergrund: Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2010 wurde die bis zur Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2007 geltende Rechtslage insoweit wieder hergestellt, als auch in den Fällen, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ein Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug bis zu einer Höhe von 1.250 € der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zugelassen wird (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG-E).

Hierzu führt das BMF u. a. aus: Erstmalig ergehende ...

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