Lexikon Gesundheitsmanagement
1. Aufl. 2011
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S
Sachleistungsprinzip
Das Sachleistungsprinzip ist neben dem ▶ Kostenerstattungsprinzip eines der beiden grundlegenden Strukturprinzipien der ▶ gesetzlichen Krankenversicherungen bezogen auf die zur Verfügung gestellten Leistungen im Krankheitsfall. Beim Sachleistungsprinzip werden dem Versicherten gemäß § 2 SGB V im Bedarfsfall Leistungen in Form von Sach- oder Dienstleistungen bereitgestellt. Die Krankenversicherungen unterliegen damit der Verpflichtung, über Verträge mit Leistungserbringern dafür Sorge zu tragen, dass mit den vereinbarten ▶ Gesundheitsleistungen eine ▶ Gesundheitsversorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts sichergestellt wird. Diese Regelung entbindet die Versicherten mit der Ausnahme von ▶ Selbstbeteiligungen oder ▶ Zuzahlungen den ▶ Leistungserbringer für die erbrachte Leistung zu vergüten. Unter ökonomischen Gesichtspunkten ist anzumerken, dass diese Trennung von Leistung und Gegenleistung zu einer über den tatsächlichen Bedarf hinausgehenden Inanspruchnahme von Leistungen führen kann. Mit der ▶ Patientenquittung wurde seinerzeit versucht,...