Lexikon Gesundheitsmanagement
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
K
Kassenarten
Der Begriff Kassenarten bezeichnet die institutionellen Erscheinungsformen ▶ gesetzlicher Krankenversicherungen. Grundsätzlich werden die folgenden Kassenarten unterschieden: die ▶ Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), die Versicherte einer genau abgegrenzten Regionen, heute eines Bundeslandes, aufnehmen, die Betriebskrankenkassen (BKK) und ▶ Innungskrankenkassen (IKK), die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK), welche sich originär für Landwirte und deren Familien sowie Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte zuständig fühlt, die Knappschaft mit den Arbeitnehmer des Bergbaus als Versicherte und die sog. Ersatzkassen, hervorgegangen aus den Vereinigungen der ▶ Selbsthilfe (▶ Verband der Ersatzkassen).
Aus Sicht der Versicherten hat dies nur noch einen historischen Charakter. Seit 1996 besteht mit der Einführung des ▶ Risikostrukturausgleichs das Recht der freien Kassenwahl. Angesichts der sich durch die Einführung des ▶ Gesundheitsfonds angleichenden ▶ Beitragssätze der unterschiedlichen Krankenversicherungen verliert auch dieses an Bedeutung.
Kassenarzt
▶ Vertragsarzt