Lexikon Gesundheitsmanagement
1. Aufl. 2011
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B
Basisfallwert
Der Basisfallwert (oft auch Basisfallpreis, englisch: Baserate) ist Grundlage der Berechnung des Preises für Krankenhausbehandlungen. Er wird bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen mit den ▶ gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen mit der jeweiligen Bewertungsrelation der ▶ DRGs multipliziert. Der Wert unterscheidet sich derzeit noch je nach Bundesland und soll schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden. Nach § 10 Abs. 8 Satz 1 KHEntgG ist ein einheitlicher Basisfallwertkorridor mit einer oberen Korridorgrenze (+2,5 %) und einer unteren Korridorgrenze (-1,25 %) um den einheitlichen Basisfallwert vorgesehen. Letzterer betrug im Jahr 2010 2.935,78 €.
Vetter, U./Hoffmann, L. (Hrsg.): Leistungsmanagement im Krankenhaus: G-DRGs: Schritt für Schritt erfolgreich: Planen, Gestalten, Steuern. Heidelberg 2005.
WOLFGANG GREINER
Basispflegesätze
▶ Pflegesätze
Basistarif
Seit dem gibt es einen Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die mit dem Basistarif verbundenen Leistungen entsprechen nach Art, Umfang und Höhe dem 3. Kapitel des SGB V und s...