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NWB direkt Nr. 2 vom Seite 42

Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage

Martin Hilbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-58951 Der BFH hat mit Urteilen v. - X R 40/06 (BStBl 2010 II S. 961) und v. - VIII R 46/07 (BStBl 2010 II S. 964) zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung nach einer Einlage Stellung genommen. Die Verwaltung ( BStBl 2010 I S. 1204) und der Gesetzgeber (Jahressteuergesetz 2010) reagierten in den vergangenen Monaten auf diese Rechtsprechung.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB 2/2011 S. 108.

Bisherige Verwaltungsauffassung

[i]AfA bemisst sich nach Einlage nach den fortgeführten AK/HKBei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, verstand die Finanzverwaltung die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG dahingehend, dass sich die weitere AfA nach der Einlage nach den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bemisst (R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStR 2008). Dieses Verständnis des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG führte dazu, dass bei einer nicht steuerbaren Vornutzung der Teilwert angesetzt wurde und bei einer Vornutzung zur Erzielung von Überschusseinkünften nur die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Entscheidungen des BFH

[i]BFH weicht von Verwaltungsauffassung abNach Ansicht des BFH lässt § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG die Bewertung der Einlage gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert unberührt und ordnet demgemäß lediglich an, dass die Bemessungsgrundlage der A...

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