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Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte; Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2009/2010

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2009 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2009/2010 gelten die grundlegenden Anordnungen in der , soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2009/2010 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

2. Allgemeine Ertragslage

2.1 Obstbau

Die Ernte 2009 war insgesamt gut, jedoch trugen die Preise dem keine Rechnung. Bei Sauerkirschen ist der Markt weiter rückläufig. Süßkirschen konnten bei den frühen Sorten gut geerntet werden, bei den späten Sorten kam es hingegen niederschlagsbedingt zu starken Ausfällen. Bei Aprikosen wurden bei guten Qualitäten auch entsprechende Preise erzielt.

Hagelschäden verursachten auf einzelnen Parzellen Ernteausfälle.

2.2 Gemüsebau

Ab dem Sommer 2009 stabilisierten sich die Preise. Bei guten Ernteerträgen konnte dann ab Herbst bei fast allen Kulturen ein hohes Preisniveau erreicht werden. Im Frühjahr 2010 gab es angesichts des durch die Witterung verursachten geringen Angebots und regional erheblichen Schäden durch Hagel insgesamt stabile Preise.

Insbesondere die Preise für Düngemittel sind im Wj. 2009/2010 stark gesunken, deshalb ist ein niedriger prozentualer Anteil der sachlichen Kosten geboten.

3. Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

4. Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:


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Obstbau
21 %
Gemüsebau
40 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o. a. Rdvfg. vom .

5. Folienanbau

Entgegen den Regelungen in der o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.2.3, sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

6. Besonderer Anbau beim Gemüsebau

Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 30 % bis 40 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) – abweichend von der bisherigen Handhabung – mit 400 % bis 500 % des mittleren Richtwertes zu schätzen

7. Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o. a. Rdvfg. vom ).

8. Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen

Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebetriebes gehören und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage von entsprechenden Belegen nachzuweisen. Zukünftig werden – abweichend von der bisherigen Vorgehensweise – die Einzelkosten ohne Pflege-, Lohn- und Gemeinkosten für die Herstellung von bestimmten Dauerkulturen deshalb nicht mehr mitgeteilt.

Anlage 1 - Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2009/2010

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Obstart und Erziehungsform
Erlöse je Baum oder Strauch
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
 
 
 
Apfel
10
20
Aprikose
22
26
Birne
11
15
Mirabelle
22
32
Nuss
94
110
Pfirsich
42
45
Quitte
30
36
Sauerkirsche
11
15
Süßkirsche
22
28
Zwetsche und Pflaume
23
32
Holunder
22
25
Johannisbeere
7
11


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Erlöse je Ar
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
Erdbeere
311
371
Himbeere
480
840
 
 
 
 
 
 
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem
Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

Anlage 2 - Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2009/2010

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Gemüseart
Erlöse je Ar
 
Rahmensätze
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
Blattgemüse
 
 
 
 
 
Endiviensalat
100
120
Feldsalat
150
250
Kopfsalat
130
160
Bunter Salat
190
300
Radicchio
120
180
Spinat
30
50
Rucola
200
250
 
 
 
Fruchtgemüse
 
 
Erbsen
30
80
Kürbis
80
150
Stangenbohnen
100
200
Tomaten
200
600
Zucchini
150
250
 
 
 
Kohlgemüse
 
 
Blumenkohl
100
130
Chinakohl
90
160
Kohlrabi
90
120
Rotkohl
60
180
Weißkohl
70
150
Wirsing
140
160
Grünkohl
50
80
 
 
 
Wurzelgemüse
 
 
Karotten, Möhren
40
80
Radies
130
200
Rettich
50
140
Rote Rüben
25
80
Weiße Rüben
50
100
 
 
 
Würzgemüse
 
 
Lauch
250
300
Sellerie
100
200
Zwiebeln
75
100
Bundzwiebeln
120
180
 
 
 
Mehrjährige Gemüse
 
 
Rhabarber
120
170
Spargel
280
350
 
 
 
Gewürzpflanzen
 
 
Basilikum
50
100
Dill
50
80
Petersilie
95
150
Sauerampfer
80
110
Pimpinelle
50
100
Kresse
80
110
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über
dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

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Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
FAAAD-59110