Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.11.2001 IV R 91/99

Einkommensteuer; | Abgrenzung Gewerbebetrieb und Landwirtschaft bei einer Weinbau betreibenden Personengesellschaft

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein mit einem Pachtvertrag gekoppelter Bewirtschaftungsvertrag vermittelt dem Verpächter (Eigentümer und Winzer) nur dann Einkünfte aus LuF, wenn die Lieferung des produzierten Weins an den Pächter und die dafür gewährte Vergütung nach den Gesamtumständen des Falles auf einen verdeckten Kaufvertrag und nicht auf einen Dienstleistungsvertrag schließen lassen. (2) Erzielt eine Weinbau betreibende PersGes aufgrund eines Dienstleistungsvertrags gewerbliche Einkünfte, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt ihre Tätigkeit in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Die § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zugrunde liegende Abfärbetheorie ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen