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FG Rheinland-Pfalz 05.10.2010 1 K 1577/10 , KSR 1/2011 S. 12

Unterstützung von Enkeln als außergewöhnliche Belastungen

Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unterhaltsleistungen der Großeltern für Kinder und Enkelkinder steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Im Streitfall lebte die Tochter der Kläger mit ihrem Ehemann und drei minderjährigen Kindern in den USA. In ihrer Einkommensteuererklärung für 2006 machten die Kläger u. a. Unterhaltszahlungen an ihre Tochter und die drei Enkelkinder i. H. von insgesamt 10.783 € als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt erkannte nur Unterhaltszahlungen i. H. von 6.468 € als außergewöhnliche Belastungen an, was es damit begründete, dass der Gesamtbetrag auf die Personenzahl des gemeinsamen Haushalts aufzuteilen sei. Daher wurde letztlich nur der Unterhalt für die drei Enkelkinder (3 x 2.15...

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