Heranziehung zur Einkommensteuer trotz Wohnsitz-"Versteckspiels" und Terminverzögerungstaktik vor dem FG
Leitsatz
Behält der Steuerpflichtige eine voll eingerichtete Wohnung, in der er vormals gelebt hat, - nach seinem Vortrag leerstehend
- bei, während er sich danach überwiegend auf Reisen oder in krankheitsbedingter Abwesenheit befindet, ist auch dann von der
Existenz eines Wohnsitzes auszugehen, wenn er eine neue Meldebescheinigung vorlegt. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts,
in dessen Bezirk die Wohnung liegt, lag vor und bleibt bestehen, auch wenn vorgebracht wird, dass der Steuerpflichtige sich
inzwischen nur noch an dem neuen gemeldeten Wohnsitz aufhalte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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