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NWB Nr. 52 vom Seite 4259

Zentrales Testamentsregister ab 2012

[i]Schnellere Recherche im ErbfallBei der Bundesnotarkammer wird ein elektronisches Zentralregister für Testamente eingerichtet werden. Dadurch sollen Nachlassgerichte einfacher feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was dessen Inhalt ist. Diese Informationen sollen grundsätzlich elektronisch erfasst und zusammengeführt werden – bei technischen Störungen ist aber auch eine Benachrichtigung auf Papier zulässig.

[i]Zentrale Auskunft Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung (BT-Drucks. 17/2583) am gebilligt (BR-Drucks. 792/10 (B)). Bislang werden für die Erbfolge relevante Dokumente dezentral aufbewahrt. Es gibt etwa 5.200 potenzielle Stellen, an die eine Nachfrage gesandt werden kann – vorwiegend die Geburtsstandesämter der beteiligten Personen. Die zukünftig zentralisierten Daten liegen dort bislang teilweise nur auf Karteikarten vor.

[i]Meldepflichten der Notare, Gerichte und Standesämter Privatschriftliche Testamente sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Gespeichert werden jedoch alle Daten, die ...

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