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Niedersächsisches FG Urteil v. - 16 K 29/10

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1, UStG § 4 Nr. 26b

Aufsichtsratsvergütungen für ein Aufsichtsratsmitglied einer Volksbank sind umsatzsteuerbar

Leitsatz

  1. Aufsichtsratsvergütungen aus der Tätigkeit als Aufsichtsrat für eine Volksbank sind umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig.

  2. Mit der Aufsichtsratstätigkeit wird eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare sonstige Leistung erbracht.

  3. Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied erfolgt selbstständig i. S. des § 2 Abs. 1 UStG.

  4. Die mit der Aufsichtsratstätigkeit verbundenen Aufsichts- und Kontrollaufgaben gegenüber der Bank stellen eine wirtschaftliche und marktfähige Leistung dar.

  5. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank ist keine ehrenamtliche Tätigkeit.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 370 Nr. 6
Ubg 2012 S. 272 Nr. 4
UAAAD-58493

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Niedersächsisches FG, Urteil v. 30.11.2010 - 16 K 29/10

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