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FG Köln Urteil v. - 4 K 2555/06 EFG 2011 S. 319 Nr. 4

Gesetze: EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 16 Abs 1 Nr 2

Personengesellschaften:

Veräußerung Mitunternehmeranteil - Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns, Überführung wesentlichen Sonderbetriebsvermögens in ein anderes Betriebsvermögen

Leitsatz

1) Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist dann nicht nach § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 EStG tarifbegünstigt zu versteuern, wenn zum Sonderbetriebsvermögen gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen in wirtschaftlichem und zeitlichem Zusammenhang ohne Aufdeckung der stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen überführt werden.

2) Zu den Voraussetzungen des wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhangs bei einheitlicher Planung und geschlossenem Umstrukturierungskonzept.

3) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Sonderbetriebsvermögen gehaltener Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage des Mitunternehmeranteils anzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 319 Nr. 4
EStB 2011 S. 192 Nr. 5
EAAAD-58455

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FG Köln, Urteil v. 18.03.2009 - 4 K 2555/06

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