Vorsteuerabzug aus Gutschriften bei fehlender
Selbstständigkeit bzw. mangelndem Verzicht auf die
Kleinunternehmereigenschaft der Leistenden
Darlegungs- und
Beweislast für tatsachenbegründeten Abzug der Vorsteuer
Leitsatz
1. Sind die für einen
selbständigen Handelsvertreter tätigen Werber trotz fehlender
Anmeldung zur Sozialversicherung, fehlendem Anspruch auf Urlaub und
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht selbstständig tätig, weil sie
organisatorisch in den Betrieb eingegliedert und weisungsgebunden sind, sowie
kein Vermögensrisiko und keine Unternehmerinitiative tragen, scheidet ein
Abzug der in den Gutschriften des Handelsvertreters gesondert ausgewiesenen
Umsatzsteuer als Vorsteuer aus.
2. Ein Vorsteuerabzug des
leistungsempfangenden Gutschriftenausstellers scheidet auch bei unterstellter
Selbstständigkeit der leistenden Werber aus, wenn deren Umsätze die
Grenzen des § 19 UStG 1993 nicht überschreiten und ein Verzicht auf
die Kleinunternehmereigenschaft nicht ersichtlich ist.
3. Der Unternehmer, der den
Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen will, trägt die Darlegungs- und
Feststellungslast für die Tatsachen, die den Vorsteueranspruch
begründen,
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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