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BFH 08.09.2010 I R 74/09, StuB 24/2010 S. 953

Keine generelle Bestimmung des Besteuerungsrechts für an einen im Ausland ansässigen Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft gezahlte Sondervergütungen

Erhält ein in den USA ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Lizenzvergütungen für von ihm der Gesellschaft eingeräumte Rechte, so dürfen diese Vergütungen nach Art. 12 Abs. 1 DBA-USA 1989 a. F. nur in den USA und nicht in Deutschland besteuert werden (Anschluss an Senatsurteil vom – I R 5/06, Kurzinfo StuB 2008 S. 273). Die in § 50d Abs. 10 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2009 angeordnete Umqualifizierung von Sondervergütungen i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG 1997/2002 in abkommensrechtliche Unternehmensgewinne ändert daran nichts (gegen BStBl I S. 354, dort Tz. 2.2.1 und 5.1; Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG 1997/2002; § 50d Abs. 10 Satz 1, § 52 Abs. 59a Satz 8 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2009; § 7 Satz 1 GewStG 1999/2002; § 7 Satz 6, § 36 Abs. 5 Satz 2 GewStG 2002 i. d. F. des JStG 2009; Art. 7 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6, Art. 12 Abs. 1 und Abs. 3 DBA-USA 1989 a. F.).

Praxishinweise

Sofern in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) keine speziel...

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