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Grundsteuer - Berechnungsschema
Das BVerfG hat am seine Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet. Nach Auffassung der Richter sind die Regelungen des BewG zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen. Die beanstandeten Bewertungsregeln gelten dann noch für weitere fünf Jahre, jedoch nicht länger als bis zum fort ().
Diese Übersicht ist Bestandteil des
infoCenter-Beitrags
"Grundsteuer".
1. Berechnungsdatei
2. Erläuterungen
2.1. Hebesatz
Der Hebesatz wird von der Gemeinde beschlossen, in der Regel ist er für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft niedriger als für Grundstücke. Das Verhältnis dieser beiden Hebsätze zueinander bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten.
Soweit nicht aufgrund einer Festsetzung der Hebesätze für mehrere Kalenderjahre auch die Grundsteuer für einen lä...