Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle - Mustereinspruch
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1. Führt nach dem Wortlaut der eindeutigen Regelung des § 178 Abs. 3 InsO (Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung einer Forderung) die Eintragung einer Steuerforderung in die Insolvenztabelle dazu, dass der materiell-rechtliche Steueranspruch nur unter den dort genannten Voraussetzungen geändert werden kann?
2. Sind weiterhin unter Berücksichtigung des materiell-rechtlichen Gehaltes des Steueranspruches auch Änderungen nach einzelsteuergesetzlichen Vorschriften (AO, UStG) möglich?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
QAAAD-57881