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FG Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4178/08 E EFG 2011 S. 524 Nr. 6

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 22 Nr. 1 Satz 1

Voraussetzungen für die Anerkennung von Zahlungen als dauernde Last

Leitsatz

  1. Wird ein bebautes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, das der Übernehmer sogleich weiterveräußert, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar.

  2. Das gilt auch dann, wenn der Verkaufserlös zur Finanzierung anderer Wirtschaftsgüter verwendet wird, weil dann aufgrund des steuerrechtlich selbständigen Anschaffungsvorgangs ein Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit einer weiterzuführenden Wirtschaftseinheit nicht mehr besteht.

  3. Legt der Übernehmer den Verkaufserlös in den Betrieb seines Ehegatten ein, ohne dafür einen entsprechenden Gegenwert oder ein Wirtschaftsgut erhalten zu haben, steht der Annahme einer unschädlichen Vermögensumschichtung überdies entgegen, dass es an einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit fehlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 524 Nr. 6
EStB 2011 S. 194 Nr. 5
BAAAD-57873

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FG Düsseldorf, Urteil v. 09.06.2010 - 7 K 4178/08 E

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