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FG Düsseldorf Urteil v. - 6 K 7287/00 K EFG 2011 S. 34 Nr. 1

Gesetze: EStG § 5 Abs. 4 , EStG § 52 Abs. 6, KStG § 47 Abs. 1

Voraussetzungen der Bildung von Jubiläumsrückstellungen und Rückstellungen für Pensionssicherungsvereine

Tatbestand

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der "A" KG, die wiederum Rechtsnachfolgerin der "B" GmbH ist. Diese wurde am 13. Juni 1994 unter der Firma "C GmbH" gegründet und änderte zum 01. Juli 1994 ihre Firma in "B GmbH". Gleichzeitig übernahm sie den Betrieb der bisherigen "D"-Tochter "E GmbH" als Gesamtheit von Wirtschaftsgütern ("asset deal"). Mit Ausnahme der Patente, Lizenzen und Handelsmarken sowie des Firmenwerts wurden die Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz der Klägerin auf den 01. Juli 1994 mit den Buchwerten gemäß der Bilanz der "E GmbH" angesetzt. Der Firmenwert wurde nach Abzug der übernommenen Buchwerte und der bewerteten Vermögensgegenstände mit 3.177.051 DM ermittelt und auf 15 Jahre abgeschrieben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 815 Nr. 13
DB 2010 S. 12 Nr. 34
EFG 2011 S. 34 Nr. 1
EStB 2011 S. 116 Nr. 3
KÖSDI 2011 S. 17305 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2010 S. 918
HAAAD-57871

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FG Düsseldorf, Urteil v. 29.06.2010 - 6 K 7287/00 K

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