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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 104/09

Gesetze: EStG § 66 Abs. 2, EStG § 67

Bestandskräftige Ablehnung eines Kindergeldanspruchs durch Auszahlung von Kindergeld für vorangegangene Zeiträume

Leitsatz

  1. Die FamKasse ist verpflichtet, einen Antrag auf Festsetzung von Kindergeld, der keine ausdrückliche zeitliche Einschränkung enthält, umfassend und damit auch für die Vergangenheit zu prüfen.

  2. Auch nach Wegfall des § 66 Abs. 3 EStG ist ein Kindergeldantrag ohne ausdrückliche zeitliche Einschränkung so zu verstehen, dass die Kindergeldfestsetzung auch für die Vergangenheit begehrt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-57817

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.04.2010 - 14 K 104/09

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