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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 478/08 und 12 K 479/08

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2

Zeitlicher Anwendungsbereich des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in der Fassung des JStG 2007

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG n.F.

  2. Die im Rahmen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG a.F. maßgebende Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen war, kann sowohl positiv als auch negativ sein.

  3. Die Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG n.F. auf die vor 2006 liegenden Streitzeiträume beinhaltet keine verfassungswidrige Rückbewirkung von Rechtsfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-57816

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.09.2010 - 12 K 478/08 und 12 K 479/08

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