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NWB 50/2010 S. 4066

Sozialrecht | Verrechnung des Guthabens aus Insolvenzgeld-Umlage mit Defizit der Bundesagentur für Arbeit

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit droht der Bundesregierung mit rechtlichen Mitteln. Denn das BMF will über 1 Mrd. € Überschuss, die 2010 wegen guter Konjunktur nicht von der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgeld an Arbeitnehmer ausgezahlt werden musste, mit dem Defizit der Bundesagentur verrechnen. Der Bundeszuschuss für 2010 soll von 6,9 auf 5,8 Mrd. € sinken. Damit würde das Geld, so der Verwaltungsrat der Bundesagentur, „faktisch” im allgemeinen Bundeshaushalt vereinnahmt, obwohl es aus Umlagen der Unternehmen rühre, die so ihre Beschäftigten für den Insolvenzfall absichern müssten.

Anmerkung:

Die Höhe der Umlage für die Unternehmen orientiert sich an den Insolvenzgeldzahlungen des Vorjahres. Die Bundesagentur für Arbeit hatte im Zuge der Wirtschaftskrise mit einem wei...

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