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BVerfG 30.10.2010 1 BvR 3196/09, NWB 50/2010 S. 4061

Erbschaftsteuer | Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen

Das drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, in denen sich die Beschwerdeführer gegen die unterschiedlichen Steuersätze, Freibeträge und Steuerbefreiungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz i. d. F. des ErbStRG v. 24. 12. 2008 wenden, durch die sie als Erblasser unmittelbar in der Ausübung ihrer Testierfreiheit betroffen seien. Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, weil sie die erforderliche Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer durch das neue ErbStG nicht hinreichend erkennen lassen. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift oder einen sonstigen Hoheitsakt, muss der Beschwerdeführer darlegen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seine...

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