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NWB Nr. 50 vom Seite 4054

Änderungen des Umsatzsteuerrechts

Ferdinand Huschens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4092Durch das JStG 2010 ist erneut eine Vielzahl von Vorschriften des UStG geändert worden und zwar im Wesentlichen mit Wirkung vom 1. 1. 2011. Den Schwerpunkt bilden der unmittelbare Vorsteuerausschluss hinsichtlich der (teilweisen) Privatnutzung eines Unternehmensgrundstücks sowie die Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf Lieferungen von Kälte und Wärme, auf Lieferungen von Industrieabfällen, auf Leistungen der Gebäudereinigung sowie auf bestimmte Goldlieferungen. Durch die Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wurde § 59 Satz 2 UStDV neu gefasst. Die in dem Referentenentwurf des BMF noch vorgesehenen Änderungen der §§ 9 ff. UStDV zu den Beleg- und Buchnachweisen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Änderungsverordnung nicht enthalten. Insoweit bleibt es also bei der geltenden Rechtslage.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .


Das JStG 2010 enthält insbesondere die nachfolgenden Änderungen des UStG.
Leistungsort:

  • [i]Kulturelle u. a. Leistungen B2CDer Leistungsort bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen und anderen Leistungen richtet sich bei B2C-Leistungen ab nach dem Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leistung tatsäch...

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