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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Kalkulation

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Im weiteren Sinn ist K. jede kostenrechnerische Auswertungsrechnung. Im häufiger gebrauchten engeren Sinn steht K. (Kostenträgerrechnung, Kostenträgerstückrechnung, Selbstkostenrechnung) für die Ermittlung der Stückkosten der betrieblichen Leistungen. K. ist also die Zurechnung von Kosten auf Leistungen. Die in der jeweiligen Rechnung zu verwendende Leistungseinheit kann das einzelne Stück, aber auch eine Stückgesamtheit (Charge, Fertigungslos, Partie, Serie, Sorte, Auftrag) umfassen.

Arten:

Die Kalkulationsarten lassen sich nach Kalkulationszeitpunkt und Rechentechnik, nach Kostenumfang, Bewertungstechnik, Produktionsverfahren, Branche, Kalkulationszweck und Marktsituation einteilen (siehe nachstehende Übersicht).


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