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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 2608/09 E,F EFG 2011 S. 440 Nr. 5

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 4 Satz 1, EStG § 17 Abs. 4 Satz 2, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2

Auflösungsgewinn aus Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Leitsatz

  1. Der Auflösungsgewinn aus der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft ist in der Weise zu ermitteln, dass die Anschaffungskosten, der Verkaufspreis und die Veräußerungskosten jeweils im Zeitpunkt ihrer Entstehung in DM bzw. Euro umgerechnet werden.

  2. Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, zählen auch Gold sowie ein Anspruch auf Lieferung von Goldunzen.

  3. Ein Anspruch auf Lieferung von Goldunzen wird angeschafft, wenn der Anspruch gegen Geld erworben wird, und veräußert, wenn er entgeltlich abgetreten oder in einen Anspruch auf Lieferung anderer Wirtschaftsgüter (z.B. Goldmünzen) umgewandelt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 440 Nr. 5
EStB 2011 S. 194 Nr. 5
HAAAD-57135

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.09.2010 - 8 K 2608/09 E,F

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