Aussetzung der Vollziehung – Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung
Leitsatz
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides sind ohne weitere Prüfung zu bejahen, wenn bereits nach Auffassung
der Finanzverwaltung Unsicherheit über die Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen besteht.
Eine Gefährdung des Steueranspruchs, die es rechtfertigt, die AdV von der Gestellung einer Sicherheitsleistung abhängig zu
machen, ist nicht auszuschließen, wenn eine Vollstreckung im Ausland erfolgen muss und die EG-Beitreibungsrichtlinie keine
Anwendung findet.
Soweit der Argumentation des Antragstellers gegenüber derjenigen des FA eine größere Erfolgsaussicht einzuräumen ist, kann
dies die Höhe der angemessenen Sicherheitsleistung beeinflussen.
Fundstelle(n): UAAAD-57109
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 14.05.2010 - 13 V 292/10 A (E,L)
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