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BFH 25.08.2010 II R 42/09, StuB 23/2010 S. 926

Keine Feststellung eines Grundbesitzwerts für unbebaute Grundstücke

Ein Grundstückswert für ein unbebautes Grundstück kann für Bewertungsstichtage vor dem nicht festgestellt werden, wenn der Gutachterausschuss für das Grundstück keinen Bodenrichtwert ermittelt hatte (Bezug: § 138, § 145 Abs. 3 BewG vor 2007; § 196 BauGB).

Praxishinweise

Nach § 138 des BewG in der vor 2009 gültigen Fassung waren Grundbesitzwerte für die Erbschaftsteuer ab sowie die Grunderwerbsteuer ab festzustellen. Seit sind die Grundbesitzwerte nur noch für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung. Nach § 145 Abs. 3 BewG in der vor 2007 gültigen Fassung bestimmt sich der Wert unbebauter Grundstücke nach ihrer Fläche und den um 20 % ermäßigten Bodenrichtwerten (§ 196 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom , BGBl I S. 2253, das zuletzt durch Art. 24 des Gesetzes vom , BGBl I S. 2049, geänder...

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