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BFH 01.09.2010 IV B 132/09, StuB 23/2010 S. 918

Keine sofortige Aktivierung eines Firmenwerts bei Abhängigkeit des Kaufpreises von künftigen Gewinnen

Ist bei Erwerb eines Firmenwerts ein variabler gewinnabhängiger Kaufpreis vereinbart worden, der teilweise oder ganz entfällt, wenn die Gewinne eines bestimmten künftigen Zeitraums für die Zahlung dieses Kaufpreises nicht ausreichen, so liegt vor dem Anfall dieser Gewinne kein entgeltlicher Erwerb i. S. von § 5 Abs. 2 EStG vor (Bezug: § 5 Abs. 2 EStG).

Praxishinweis

Nach § 5 Abs. 2 des EStG ist für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Entgeltlichkeit des Erwerbs setzt zwar nicht voraus, dass der Stpfl. ihm entstandene Anschaffungskosten auch bezahlt hat. Jedoch sind aufschiebend bedingte Zahlungsverpflichtungen i. S. des § 1 Abs. 1 i. V. mit § 6 Abs. 1 BewG nach der BFH-Rechtsprechung erst nach Eintritt der Bedingung bei ...

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