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OLG Nürnberg 28.12.2001 4 W 3765/01

Zivilrecht; | Klageerhebung nach Fälligkeit einer Rechnung (§ 93 ZPO)

Ein Schuldner, der eine fällige Rechnung nicht bezahlt und verklagt wird, muss auch dann die Kosten des Gerichtsverfahrens bezahlen, wenn er im Prozess zahlt. Denn er hat durch sein Verhalten zur Klage Veranlassung gegeben (). Der Werklohnanspruch war bereits mit Zugang der Rechnung fällig (§ 641 BGB). Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen geriet die Beklagte in Verzug (§ 284 Abs. 3 BGB a. F.; jetzt: § 286 Abs. 3 BGB), ohne dass es hierfür einer Mahnung bedurft hätte.

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