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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Externe Kosten

Prof. Jürgen Grab und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

E. K. (soziale Kosten, volkswirtschaftliche Kosten) sind solche Kosten, die nicht von den sie verursachenden Wirtschaftssubjekten getragen, sondern der Gesellschaft oder Dritten aufgebürdet werden.

Problem:

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass möglichst wenig e. K. entstehen. Die bisherigen e. K. müssen vom Verursacher getragen werden (Internalisierung externer Kosten), damit es für ihn reizvoll wird, sie zu vermeiden (Verursacherprinzip).

Beispiel:

Einwegflaschen mögen sich betriebswirtschaftlich rechnen, volkswirtschaftlich fallen zusätzliche Kosten für Müllbeseitigung an. Für eine einzelne Unternehmung mag es vorteilhaft sein, Abwässer nicht oder schlecht geklärt in den Fluss zu entlassen, gesamtwirtschaftlich fallen dadurch Zusatzkosten für die Trinkwasseraufbereitung an sowie für Bau und Unterhaltung von Schwimmbädern, wenn man in den Flüssen und Seen nicht mehr schwimmen darf.

Gegensatz:

externer Nutzen (der Imker erntet den Honig, stellt aber die weitaus größere Bestäubungsleistung seiner Bienen der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung).

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