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Teileinkünfteverfahren in der Gewinnermittlung
BMF nimmt zu Betriebsaufspaltung und Teilwertabschreibungen Stellung
Das BMF hat zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und auf Teilwertabschreibungen von betrieblichen Darlehensforderungen Stellung genommen.
Regelungsgehalt des § 3c Abs. 2 EStG
Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die wirtschaftlich mit den dem § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren) zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen oder mit Vergütungen nach § 3 Nr. 40a EStG zusammenhängen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden. Die Vorschrift wird voraussichtlich durch das JStG 2010 ausgeweitet, da der BFH bei sog. einnahmelosen Gesellschaften ihre Anwendung verneint hatte (vgl. ; v. - IX R 42/08, Beschluss v. - IX B 227/09, BStBl 2010 II S. 627). Nach der beabsichtigten Neufassung soll dann die Absicht, Einnahmen zu erzielen, für die Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG ausreichen.
Betriebsaufspaltung
Zweifelhaft war die Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG zunächst in den Fällen, in denen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Nutzungsüberlassung der wesentlichen Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen...