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FG München 10.06.2010 8 K 460/10, KSR 12/2010 S. 12

Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des Mandantenstamms

Verpachtet ein Angehöriger eines freien Berufs (hier ein Steuerberater) seinen Mandantenstamm an eine verflochtene GmbH, begründet dies einer Entscheidung des FG München zufolge eine Betriebsaufspaltung. Die Einnahmen aus der Verpachtung des Mandantenstamms bleiben nicht etwa deshalb freiberufliche Einkünfte, weil dieser in der früheren freiberuflichen Steuerberaterkanzlei „aufgebaut” worden ist. Der „Mandantenstamm” als eigenständiges, vom „Praxiswert” zu sonderndes Wirtschaftsgut entsteht erst damit, dass er verkehrsfähig gemacht wird, d. h. mit seiner Definition, Benennung und Verwendung in einem Rechtsgeschäft, hier dem Pachtvertrag. Wird – wie im Streitfall – mittels Verpachtung des Mandantenstammes eine Betriebsaufspaltung begründet, sind die Einkünfte aus dieser Nutzung der Einkunft...

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