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Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags im folgenden Veranlagungszeitraum
Nach Ansicht des Niedersächsischen FG kann eine Rücklage über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg verteilt gebildet werden (gegen BStBl. I 2009, 633 Rz. 6); auch in einem solchen Fall handelt es sich der Sache nach nur um einen Investitionsabzugsbetrag für ein Wirtschaftsgut und nicht um mehrere Investitionsabzugsbeträge. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt (Az. beim BFH: X R 25/10). Der BFH wird zu klären haben, ob der Investitionsabzugsbetrag für das begünstigte Wirtschaftsgut gem. § 7g Abs. 1 EStG auf ein Jahr begrenzt ist oder im Falle einer Erhöhung der voraussichtlichen Investitionskosten hinsichtlich dieser Mehrkosten auch in Folgejahren in Anspruch genommen werden kann.