Der Anhang nach BilMoG

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69531-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63571-7

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Der Anhang nach BilMoG (1. Auflage)

3. Erläuterungen zu den durch das BilMoG geänderten Anhangvorschriften

3.1 Neue Anhangangaben für kleine GmbH

3.1.1 Begründung einer Abweichung von der typisierten Nutzungsdauer beim Geschäfts- oder Firmenwert (§ 285 Nr. 13 HGB)

Mit der Neufassung des § 285 Nr. 13 HGB wird nun verlangt, die bei einem aktivierten entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert angenommene Nutzungsdauer zu begründen, wenn sie mehr als fünf Jahre beträgt. Aufgrund sachlicher Erwägungen wird für diese Angabe eine Einbeziehung in die Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Betracht kommen und auch zu präferieren sein.

Der Gesetzesbegründung zufolge steht die Änderung des § 285 Nr. 13 HGB mit der Streichung des § 255 Abs. 4 HGB a. F. in Zusammenhang und stützt sich auf die europarechtliche Vorgabe in Art. 37 Abs. 2 Satz 2 der Bilanzrichtlinie, der wie folgt lautet: „Art. 34 Abs. 1 Buchstabe a) gilt entsprechend für den Posten „Geschäfts- oder Firmenwert”. Die Mitgliedstaaten können jedoch Gesellschaften gestatten, ihren Geschäfts- oder Firmenwert im Verlauf eines befristeten Zeitraums von mehr als fünf Jahren planmäßig abzuschreiben, sofern dieser Zeitraum die Nutzungsdauer dieses Gegenstands des Anlagevermögens nicht überschreitet und im Anhang erwähnt und begründet wird.” Der in Art. 37 Abs. 2 Satz 1 der Bilanzrichtlinie angeführte...