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NWB-EV Nr. 12 vom Seite 442

Erstattungszinsen vom Finanzamt bleiben steuerpflichtig

Änderung der Rechtsprechung durch den Gesetzgeber rückwirkend aufgehoben

Robert Püttner

Mit seiner Entscheidung v. 15. 6. 2010 - VIII R 33/07 NWB TAAAD-51331 hat der BFH ein Ärgernis beseitigt, nämlich die Tatsache, dass bislang Erstattungszinsen, die der Steuerzahler vom Finanzamt erhalten hatte, steuerpflichtige Kapitaleinkünfte waren. Vom Steuerpflichtigen an das Finanzamt gezahlte Nachzahlungszinsen waren dagegen steuerlich nicht abzugsfähig. Bislang hatte auch der BFH das so gesehen, mit o. g. Entscheidung jedoch seine Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Auf das anhängige Verfahren hatte bereits Heidenreich in BBEV_NEWS vom NWB XAAAC-83673 hingewiesen und zum Einspruch geraten.

I. Die Ausgangslage

Die Verzinsung von Steueransprüchen ist in den §§ 233a ff. AO geregelt, die Zinsen stellen eine steuerliche Nebenleistung dar, § 3 Abs. 4 AO. Tatbestände, die eine Verzinsung auslösen sind nach §§ 233a - 237 AO die Vollverzinsung, die Stundungszinsen, die Verzinsung von hinterzogenen Steuern, die Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge sowie die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.

Im wohl wichtigsten Fall der Verzinsung, der sog. Vollverzinsung, regelt § 233a AO, dass Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach Ablauf von 15 Monaten nach der Steuerentstehung mit 0,5 % p...

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