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FG Köln 13.10.2010 9 V 2566/10, NWB 48/2010 S. 3861

Erbschaftsteuer | Verfassungswidrigkeit des ErbStRefG

Die aktuell beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das zum in Kraft getretene Erbschaftsteuerreformgesetz rechtfertigen keine Aussetzung der Vollziehung der Erbschaftsteuerbescheide. Dies entschied das FG Köln in zwei Beschlüssen v. . Das Gericht konnte sich bei seiner ablehnenden Entscheidung auf die Rechtsprechung des für Erbschaftsteuerfragen zuständigen II. BFH-Senats stützen. [i]BFH, Beschluss v. 1. 4. 2010 - II B 168/09, BStBl 2010 II S. 558 Danach ist ein mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids abzulehnen, ohne dass es einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf, wenn nach den Umständen des Einzelfalls dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nich...

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