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NWB Nr. 48 vom Seite 3867

ELENA – Verpflichtender Datenabruf erst ab 2014

[i]Abruf der Daten erst ab 2014Die zweite Phase des Projekts ELENA, der verpflichtende Abruf der Daten, der ursprünglich zum beginnen sollte, wird erst zum eingeführt, darauf einigte sich der Koalitionsausschuss am Donnerstag, .

[i]ELENA nicht gestoppt, sondern nur ausgesetztRegierungssprecher Seibert und die Sprecherin des BMWi, Brodkorb, verkündeten auf der Regierungspressekonferenz, dass die Testphase von ELENA um zwei Jahre verlängert worden sei. Das Projekt sei damit nicht gestoppt, sondern nur ausgesetzt. Aus einem Gutachten gehe hervor, dass ELENA teurer als angenommen werden und den Mittelstand belasten würde. Danach habe man entschieden, dass der sog. Wirkbetrieb nicht zum Beginn 2012 kommt, sondern bis 2014 verschoben wird.

[i]Weiterhin Meldepflicht?Auf die Frage, ob die Unternehmen nach wie vor die Daten melden müssten und ob es bei diesem Verfahren bleibe, antwortete die Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), dass dies Details seien, die zwischen den Ressorts unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geklärt werden müssten. Die Federführung für ELENA soll in Kürze vom BMWi auf das BMAS übergehen.

Hinweis

[i]Daten werden seit dem 1. 1. 2010 gemeldetSeit dem müssen alle Gehaltsdaten der Mitarbeiter vom Arbeitg...

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