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FG Münster Urteil v. - 15 K 3961/07 U EFG 2011 S. 578 Nr. 6

Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 7d, UStDV § 30, UStG § 12 Abs 1

Umsatzsteuer

Frage des Steuersatzes bei Umsätzen einer Eventagentur

Leitsatz

Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7d UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 v.H. für die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller. Die Vorschrift hat zwar nicht zur Voraussetzung, dass der Schausteller in eigener Person Musikaufführungen u.Ä. erbringt, vielmehr reicht es aus, dass er diese Leistungen im eigenen Namen mit Hilfe seiner Arbeitnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen erbringt. Umsätze, die allerdings als bloße organisatorische Leistung anzusehen sind, werden nicht von der Steuerermäßigung erfasst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 578 Nr. 6
DAAAD-56186

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Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 05.10.2010 - 15 K 3961/07 U

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