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Fallstudie zur Selbstanzeige nach § 371 AO
Zwölf examensrelevante Fälle zur Selbstanzeige
Aufgrund der Selbstanzeigenflut, die durch den Ankauf von Daten-CDs über Kapitalanlagen von Steuersündern in der Schweiz ausgelöst wurde, ist die Selbstanzeige gem. § 371 AO als persönlicher Strafaufhebungsgrund in die öffentliche Diskussion geraten. Einerseits ist der Ruf nach einer ersatzlosen Streichung von § 371 AO laut geworden (Gesetzesentwurf v. ) , andererseits wurde im Zuge der Vorlage des Entwurfes des Jahressteuergesetz 2010 an den Bundesrat gem. Art. 76 Abs. 2 GG eine Verschärfung der Voraussetzungen zur Erlangung der Straffreiheit durch eine Neufassung des § 371 AO vorgeschlagen. Diese Verschärfung wurde aber nicht ins Jahressteuergesetz 2010 aufgenommen. Die vorgeschlagene Novelle soll aber in einem späteren Gesetz nachgeholt werden. Schließlich hat der BGH mit Entscheidung v. die bisherige Fassung des § 371 AO wesentlich strenger ausgelegt.
Der folgende Beitrag stellt unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des BGH insgesamt zwölf Fallgestaltungen bei der Erstattung von Selbstanzeigen dar. Da nach der hier vertretenen Meinung (vgl. unter III.) eine Verschärfung der Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige ohnehin keine Auswirkung für Steuerdelikte ...